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1. Februar 2024Sicherheit und Schuldenbremse
15. Februar 2024Die Abstimmung über die 13. AHV-Rente ist bedeutsam. Zur Sicherung der AHV haben wir mit der STAF 2019 sowie der AHV21 in kurzer Zeit zu Steuererhöhungen zugestimmt und damit die Renten bis 2030 gesichert. Eine Monatsrente mehr wäre für manche Rentner hoch willkommen, doch darf die nun positive Umlagebilanz nicht bereits wieder Begehrlichkeiten wecken.
Mehrausgaben für eine 13. Rente hätte einen negativen Einfluss auf die schwach gebundenen Ausgaben des Bundes. Die soziale Wohlfahrt, zu welcher die AHV gehört, hat eine nicht kürzbare Priorität. Sie zählt zu den sogenannt stark gebundenen Ausgaben. In der jährlichen Budgetberatung, welche bei schwankenden Einnahmen die Schuldenbremse immer einhalten muss, bleiben mögliche Anpassungen nur bei den schwach gebundenen Ausgaben. Zu diesen gehören Forschung, Bildung, Sicherheit, Landesverteidigung, Landwirtschaft und Aussenbeziehungen. Würde eine weitere Einnahmenerhöhung (Abgaben und Steuern) nicht in gleichem Umfang wie die zusätzlichen 8,33 Prozent akzeptiert, wären Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben die logische Konsequenz und würde die Prosperität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit unseres Landes schmälern.
Es braucht eine ausgewogene Perspektive. Die Unterstützung älterer Mitbürger darf nicht auf Kosten der schwach gebundenen Sachbereiche geschehen. Die Initiative zeigt zu wenig auf, woher die zusätzlichen 8,33 Prozent bezogen werden sollen. Demgegenüber hat der Nationalrat und der Ständerat in der letzten Wintersession einstimmig je einen Vorstoss zur Anhebung der tiefsten Renten beschlossen – und nur diese. Das würde rund eine Milliarde Franken jährlich kosten, die Initiative fünf Milliarden.
Andreas Meier, Nationalrat, Klingnau AG